Was beinhaltet die „Christologie“?
Zwei Grundfragen
Christologie bedeutet in der theologischen Wissenschaft die Lehre von Person und Werk Jesu Christi und beinhaltet seit jeher zwei Grundfragen:
2. Ist sein Tod am Kreuz das Ende seines Daseins gewesen oder hat ihn Gott von den Toten auferweckt und zum „Herrn“ (griechisch: „Kyrios“) über Lebende und Tote eingesetzt?
An der Beantwortung dieser beiden Fragen entscheidet sich, ob Jesus für die Menschen über die Jahrtausende hinweg eine Bedeutung hat oder nicht.
Wenn er tragisch am Kreuz starb und im Grab blieb, kann er nur aus historischen und religionswissenschaftlichen Gründen interessieren. Seine Lebens- und Wirkungsgeschichte kann bedacht werden, und es können mehr oder weniger interessante Vergleiche über die Bewertung Jesu in anderen Religionen angestellt werden.
Wenn er aber der gekreuzigte und von Gott auferweckte Herr ist, hat er seine Gemeinde dazu beauftragt, Menschen zum Glauben an ihn einzuladen und zu verkündigen, dass er „wiederkommen wird, zu richten die Lebenden und die Toten“ (so das Apostolische Glaubensbekenntnis).
Wahrer Mensch und wahrer Gott
Dass das Neue Testament vor dem Hintergrund des Alten Testamentes die beiden Grundfragen zu Jesus eindeutig beantwortet, hat weder inner- noch außerhalb der Kirche für Klarheit gesorgt – Jesus war und ist umstritten. Theologen und Nicht-Theologen haben umfangreiche Bücher über ihn geschrieben und ihn unterschiedlich verstanden und gedeutet. Bis heute gibt es zahlreiche Jesus-Interpretationen, die ihn in verschiedener Art und Weise darstellen.
Auch in der Alten Kirche war es nicht grundsätzlich anders, bis das Konzil von Chalkedon im Jahr 451 bestätigte, er sei „wahrer Mensch und wahrer Gott“.
Diese Glaubenswahrheit wird im Neuen Testament in vielfältiger Art und Weise ausgedrückt:
„In ihm wohnt die ganze Fülle der Gottheit leibhaftig“ (Kolosser 2, 9).
Jesus selbst sagt: „Ich und der Vater sind eins“ (Johannes 10,30).
Gleichzeitig wird im Neuen Testament erzählt, dass Jesus als Mensch in seiner Familie und in seinem Volk gelebt hat: Er wurde in Windeln gewickelt und in eine Krippe gelegt, er diskutierte mit seiner Familie ebenso wie mit Pharisäern und Schriftgelehrten, er litt Hunger und Durst, er war müde, er ließ sich einladen zu fröhlichen Festen, er wurde zornig und weinte und rang im Gebet mit Gott im Garten Gethsemane.
Doch in aller Beschreibung der sympathischen Menschlichkeit Jesu hält das Neue Testament seine Besonderheit fest: Jesus blieb als einziger Mensch ohne Sünde, weil er mehr war als ein Mensch, nämlich Gottes Sohn und Gottes „Retter“, den er für alle Menschen in die Welt sandte.
An dieser Schilderung Jesu als wahrer Mensch und wahrer Gott scheiden sich immer wieder die Geister ebenso wie an der Frage, was sein Tod am Kreuz und seine Auferweckung von den Toten zu bedeuten haben.
Umdeutungen
Moderne Theologen wollen mit Hilfe eines historisch-kritischen Vorverständnisses die Berichte über Jesus im Neuen Testament in zwei Teile aufteilen:
Einerseits akzeptieren sie die menschliche Seite Jesu, viele seiner Worte und Gleichnisse, vor allem sein Reden von der Liebe zu Gott und zum Nächsten. Dies mache, so betonen sie, Jesus auch für uns heute entscheidend wichtig, indem wir uns von ihm in Bewegung bringen lassen zu einem konsequenten Leben in Liebe und Gerechtigkeit und einem Verzicht auf Gewalt.
Die „göttliche“ Seite Jesu, seine vollmächtigen Wunder und vor allem seine Auferstehung von den Toten werden von etlichen Theologen beiseite gelassen oder als urgemeindliche Verfälschung wegerklärt oder mit teilweise fromm klingenden Formulierungen umgedeutet, so dass letzten Endes doch nur der „gute Mensch Jesus“ übrig bleibt.
Hier muss die christliche Gemeinde lernen, genau zu hören und zu lesen und sich nicht durch scheinbar christliche Begriffe täuschen zu lassen, die inhaltlich ganz anders gefüllt werden als es in der Bibel gemeint ist.
Wenn zum Beispiel gesagt wird, in der Auferstehung Jesu zeige sich, dass die Liebe über den Tod siegt und dass uns deshalb Hoffnung geschenkt wird, klingt das gut und kann auch mit Bibelworten begründet werden. Es könnte aber auch gemeint sein, dass die mitmenschliche Liebe eines Verstorbenen in der Erinnerung seinen Tod überdauere und immer wieder andere Menschen zu Taten der Liebe ermutigen möge.
Dies wiederum ist etwas ganz anderes als das biblische Zeugnis von der Auferstehung.
Sich auf Jesus zu berufen und ihn hoch zu schätzen reicht heute weniger denn je als Begründung des Christseins aus. Es kommt darauf an, welcher Jesus gemeint ist – eine selbstgestaltete Figur nach eigenen Wünschen oder Vorurteilen oder der Jesus Christus, wahrer Mensch und wahrer Gott, den uns das Neue Testament schildert.
Entscheidungen
Spätestens bei der Frage nach dem Sinn des Kreuzestodes und der Auferstehung Jesu fallen Entscheidungen.
Nur wenn mit den Evangelien festgehalten wird, dass das Grab Jesu am dritten Tag leer war und dass seine Jünger den Auferstandenen gesehen und gehört haben und von ihm selbst zur Weitergabe des Evangeliums beauftragt wurden, kann Jesus Christus „mein einziger Trost im Leben und im Sterben“ sein (Heidelberger Katechismus, Frage 1). Mit Paulus gilt: „Ist Christus aber nicht auferstanden, so ist euer Glaube nichtig, so seid ihr noch in euren Sünden“ (1. Korinther 15, 17).
In der Lehre von der Person, dem Wort und dem Werk Jesu, der Christologie, geht es also gleichzeitig um des Menschen Seligkeit vor Gott, um die Frage, ob durch Christi Kreuz und seine Auferstehung eine Brücke zu Gott geschlagen ist oder ob wir als Menschen durch unsere Sünde auf Dauer von Gott getrennt bleiben müssen.
Deshalb ist es entscheidend wichtig, wie wir Jesus sehen und verstehen.
Petrus, „voll des heiligen Geistes“, sagt: „In keinem andern ist das Heil, auch ist kein andrer Name unter dem Himmel den Menschen gegeben, durch den wir sollen selig werden“ (Apostelgeschichte 4, 8+12).
Die Todesstrafe – können Christen dafür eintreten?
Einleitung
Ein skrupelloser Triebtäter missbraucht Kinder und bringt sie um. Soll man ihn leben lassen?
Ein fanatischer Terrorist zündet eine Bombe im Einkaufszentrum – Kinder und Erwachsene sterben zu Dutzenden. Soll der Täter „nur“ ins Gefängnis?
Auf der anderen Seite:
Ein amerikanischer Justizminister ist ein frommer Christ, der gegen die Abtreibung kämpft. Mit der Todesstrafe scheint er aber keine Probleme zu haben. Ist das miteinander zu vereinbaren?
Staaten wie USA, Russland, China und zahlreiche Staaten in Asien und Afrika praktizieren die Todesstrafe.
Anders in Deutschland: Hier wurde 1949 die Todesstrafe abgeschafft.
Im Grundgesetz heißt es in Art. 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“.
Art. 102: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“
Bestätigt diese Regelung bei uns in Deutschland das 5./6. Gebot: „Du sollst nicht töten!“ und die Bergpredigt Jesu?
Müssen deshalb Christen hier und heute die Todesstrafe ablehnen? Hat der Vatikan Recht, wenn er das Kolosseum in Rom immer dann erleuchtet, wenn ein Land auf dieser Welt die Todesstrafe abschafft?
Die erste grundlegende Begründung finden wir in
1. Mose 9,5 Auch will ich euer eigen Blut, das ist das Leben eines jeden unter euch, rächen und will es von allen Tieren fordern und will des Menschen
Leben fordern von einem jeden Menschen.
9,6 Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.
An dieser Stelle wird die Gottebenbildlichkeit des Menschen mit der Todesstrafe in Verbindung gebracht: Wer Gottes Ebenbild tötet, soll seinerseits getötet werden.
Weiterhin gibt es viele ausdrückliche Regelungen zur Todesstrafe in den 5 Büchern Mose, der Tora:
2. Mose 21,12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.
(direkt nach den 10 Geboten in Kap. 20!)
Todesstrafe auf Ehebruch:
3. Mose 20,10 Wenn jemand die Ehe bricht mit der Frau seines Nächsten, so sollen beide des Todes sterben, Ehebrecher und Ehebrecherin, weil er mit der Frau seines Nächsten die Ehe gebrochen hat.
Todesstrafe auf Inzest und widernatürliche Unzucht, z.B.
3. Mose 20,13 Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Greuel ist, und sollen beide des Todes sterben; Blutschuld
lastet auf ihnen.
Auch Gotteslästerung, Zauberei und Sabbatschändung ziehen die Todesstrafe nach sich.
Der Vollzug der Todesstrafe kann Aufgabe eines Bluträchers sein. Auch private Rache ist möglich, ohne dass der Rächer bestraft wird.
In der Regel wird die Todesstrafe durch Steinigung vollzogen:
3. Mose 24,16 Wer des HERRN Namen lästert, der soll des Todes sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Ob Fremdling oder Einheimischer, wer
den Namen lästert, soll sterben.
Schon im AT wird der Grundsatz der Vergeltung als Hintergrund für die Todesstrafe genannt:
2. Mose 21,23 Entsteht ein dauernder Schaden, so sollst du geben Leben um Leben,
21,24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
Das 5./6. Gebot hat mit einem Verbot der Todesstrafe nichts zu tun. Es bedeutet inhaltlich das Verbot des Mordens. Eine Übertretung des Gebotes zieht gerade die Todesstrafe nach sich.
Sie wird aber als eine Wirklichkeit des Rechtslebens vorausgesetzt.
In Mk 12 par., dem Gleichnis von den bösen Weingärtnern, wird die Todesstrafe als Schlusspunkt der Erzählung erwähnt: Die Mörder werden von dem Weinbergbesitzer mit dem Tod bestraft.
In Apg 5 werden zwei Gemeindeglieder in Jerusalem, die Gott betrügen wollen, Ananias und Saphira, von Gott selbst mit dem Tod bestraft.
In Joh. 8 verhindert Jesus die rechtlich gebotene Todesstrafe für eine ertappte Ehebrecherin: „Wer von euch ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein auf sie!“ Die Frau bekommt von Jesus die Gelegenheit zur Umkehr: „Ich verdamme dich auch nicht – aber geh hin und sündige hinfort nicht mehr!“
Ähnlich handelt Paulus:
Im Philemonbrief ist zu lesen, dass er den entlaufenen Sklaven Onesimus zu seinem christlichen Herrn zurückschickt und für ihn Gnade erbittet und christliche Bruderschaft erwartet. Rechtlich gesehen hätte Onesimus mit dem Tod bestraft werden können. Für Paulus ist aber offenbar eine solche Strafe innerhalb der christlichen Gemeinde nicht denkbar.
Jesus selbst lehnt für sich und seine Jünger Rache und Vergeltung ab. In der Bergpredigt Mt 5, 38ff sagt er, dem Übel sei nicht zu widerstehen und es sei die andere Wange hinzuhalten, sowie „Liebet eure Feinde!“
Aber wenn Nachfolger Jesu in Staat und Gesellschaft Verantwortung übernehmen, gilt es, dem Bösen – zur Not auch mit Gewalt – zu wehren.
Dies klingt in Römer 13, 1ff an, wobei hier sogar eine heidnische römische Obrigkeit im Hintergrund steht. Dennoch gilt nach Paulus:
13,4 Denn sie (die Obrigkeit) ist Gottes Dienerin, dir zugut. Tust du aber Böses, so fürchte dich; denn sie trägt das Schwert nicht umsonst: sie ist Gottes Dienerin und vollzieht das Strafgericht an dem, der Böses tut.
Paulus kann hier ganz anders schreiben als im Fall des entlaufenen Sklaven im Philemonbrief, weil es um die Lebensordnung des Staates und den Schutz der Allgemeinheit geht und nicht um das Verhalten innerhalb der Gemeinde.
Gehört also die Todesstrafe aus christlicher Sicht zum Handeln der Obrigkeit dazu oder ist sie abzulehnen?
Die Bibel gibt darauf keine eindeutige Antwort.
Theologische Überlegungen sollen weiterführen:
In der jüdischen wie in der frühen christlichen Tradition wird die Todesstrafe nicht in Frage gestellt. Sie gehört zu der Ordnungsmacht der staatlichen Gewalt und geschieht im Auftrag des göttlichen Gesetzes.
Erst im 2. Jh. nach Christus finden sich einzelne christliche Stimmen gegen die Todesstrafe (Tertullian, Laktanz). Dies hängt auch mit der Reserve gegenüber dem heidnischen römischen Staat zusammen, der sich vor dem Gott der Bibel eben nicht verantwortlich weiß und zeitweise die Christen verfolgt.
Im Mittelalter herrscht die Auffassung, dass der Staat im Auftrag Gottes zur Todesstrafe berechtigt sei, dass die Kirche sich aber nicht an der Todesstrafe beteiligen darf.
Die Reformation sieht dies nicht grundsätzlich anders. Luther tritt bei einer drohenden Auflösung der staatlichen Ordnung und allgemeiner Willkür (z.B. in den Bauernkriegen) auch für die Todesstrafe ein. Grundsätzlich kann er aber der Obrigkeit die Milde vernünftiger Liebe empfehlen.
Eine dunkle Seite der Kirchengeschichte bildet die Verfolgung der Ketzer und Sektierer bis hin zur Hexenverfolgung, die mit der massenhaften Praktizierung der Todesstrafe durch die Kirche verknüpft ist. Hier haben sich Papst und Inquisition angemaßt, zur Verteidigung des wahren Glaubens, zum Schutz des Kirchenvolkes vor gefährlichen Irrlehrern und natürlich auch zur Durchsetzung der kirchlichen Machtansprüche Menschen umzubringen.
Im evangelischen Bereich ist dies bis auf wenige einzelne Ausnahmefälle nie so durchgeführt worden.
Die Auseinandersetzungen in den Religionskriegen, etwa im 30jährigen Krieg, haben andere Hintergründe und gehören nicht zum Thema Todesstrafe.
Bis in das 20. Jh. hinein haben eine große Zahl von Theologen und Philosophen die Todesstrafe bejaht und auf verschiedene Art und Weise begründet, sei es mit der Vergeltung, dem Schutz der Gemeinschaft vor dem Verbrecher oder der sittlichen Ordnung.
Durch die Erfahrung der braunen und roten Diktaturen ist aber ein Wandel eingetreten.
Bekannte Gegner der Todesstrafe unter den neueren Theologen waren Emil Brunner, Karl Barth und Ernst Wolf.
Heute wird man unter den lebenden Theologen in Deutschland niemanden mehr finden, der die Todesstrafe befürwortet.
2. Theologische Argumente gegen die Todesstrafe
Wenn Gott der Herr und der Geber des Lebens ist, haben Menschen nicht das Recht dazu, einem anderen das Leben zu nehmen. Die einzige Ausnahme davon ist die Notwehr gegen einen lebensbedrohenden Angriff.
Gericht, Schuldspruch und Strafe können aber nicht als Notwehr gegenüber dem Täter gelten, sondern sie folgen der Rechtsordnung und stellen die menschliche Rechtsgemeinschaft wieder her. Zu diesem Zweck ist die Todesstrafe nicht notwendig.
Die Rechtsprechung Gottes über uns Menschen hat eine völlig andere Dimension und hat mit der menschlichen Strafe und Sühne nichts zu tun – sie vollzieht sich am Ende der Tage im Jüngsten Gericht.
Ein wichtiges Argument gegen die Todesstrafe aus dem christlichen Glauben lautet, dass Christus für unsere Schuld am Kreuz gestorben ist. Er hat unsere Sünde auf sich genommen. Durch Umkehr und Glauben ist Vergebung möglich und ein neuer Anfang auch des größten Sünders.
So hat sich z.B. der Apostel Paulus vor seiner Bekehrung zumindest der Beihilfe an einem Mord schuldig gemacht: bei der Steinigung des ersten christlichen Märtyrers Stephanus. Dass danach Christus selbst ihm vor Damaskus begegnet, bedeutet:
Durch Kreuz und Auferstehung Jesu und durch die Kraft des Heiligen Geistes kann ein Mensch verändert werden. Die Todesstrafe würde diese Möglichkeit verhindern, die Gott den Menschen durch Christus eröffnet hat.
3. Humanistische und gesellschaftspolitische Argumente gegen die Todesstrafe:
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben – auch der Staat darf es ihm nicht nehmen, auch nicht im Fall schlimmster Verbrechen, weil dieses Menschenrecht auf Leben eben ohne Einschränkung für jeden Menschen gilt.
Die eben schon genannte Ausnahme der Notwehr bedeutet, dass ich einem mich oder andere bedrohenden Mörder direkt gegenüber stehe und deshalb sofort handeln muss.
Vor Gericht, in einem geordneten Prozess, ist die Situation anders. Niemand wird an diesem Ort an Leib und Leben bedroht.
Gegen die Todesstrafe spricht weiterhin, dass die Möglichkeit einer fehlerhaften Beweisführung und eines Justizirrtums nie auszuschließen ist.
Ein brutaler Mörder könnte auch selbst – etwa als Kind – ein Opfer gewesen sein. Wird man ihm gerecht, indem man ihn tötet?
Todesstrafe kann – durch Abschreckung – Verbrechen nicht verhindern. Das zeigen gerade die Länder, in denen die Todesstrafe praktiziert wird.
Der Beweggrund der Sühne oder der Rache kann in einem modernen Rechtsstaat als Begründung für die Todesstrafe nicht überzeugen.
Heute wird die Aufrechterhaltung der Rechtsordnung der staatlichen Gemeinschaft betont, die sowohl das Verbrechen wie den Verbrecher einschließt. Die Rechtsordnung, für die der Staat verantwortlich ist, kann auch ohne die Todesstrafe gewahrt werden.
Ein Täter muss bei seiner Schuld behaftet werden – ihm das Leben zu nehmen, steht aber der staatlichen Gemeinschaft nicht zu, auch wenn der Täter selbst anderen Menschen das Leben genommen hat.
Das Recht eines jeden Menschen auf Leben steht für die humanistische Ethik an oberster Stelle der Werteskala.
4. Die großen Weltreligionen und die Todesstrafe
Im Buddhismus gehört es zum rechten Handeln, nicht zu töten. Die Handlungen und Einstellungen der Menschen sollen von Mitleid getragen sein. Selbst das Töten kleinster Lebewesen wird nicht gestattet, deshalb ist die Todesstrafe unvereinbar mit dieser Religion.
Im Hinduismus kommt es darauf an, dass jeder Mensch seine Pflichten dem anderen und der Gemeinschaft gegenüber erfüllt. Wer sich außerhalb dieser Ordnung stellt, konnte nach der alten hinduistischen Kultur mit dem Tod bestraft werden. Es gibt aber auch hinduistische Schriften, die sich prinzipiell gegen die Verhängung der Todesstrafe richten. Eine Regel lautet, dass Verbrecher nicht nur bestraft werden, sondern dass sie auch ihre Schuld wiedergutmachen müssen.
Im Islam ist die Todesstrafe und auch das Töten für Allah durch den Koran festgelegt. Es besteht aber keine einheitliche Auffassung über die Einzelheiten und die konkreten Bedingungen im islamischen Kulturkreis. Im Koran steht: „Tötet die von Gott geheiligte Seele nicht, außer es ist gerechtfertigt.“
Die Haltung des Judentums ergibt sich aus dem oben geschilderten Inhalt des Alten Testamentes. In der jüdischen Rechtspraxis wurde aber schon im 1. Jh. n. Chr. die Todesstrafe nur sehr selten praktiziert und sollte nach der Auffassung mancher Schriftgelehrter faktisch abgeschafft werden. Im 2. Jh. heißt es in der Mischna, einem maßgeblichen Teil der jüdischen Überlieferung: „Wer menschliches Leben vernichtet, handelt so, als würde er die ganze Welt vernichten.“
Das biblische Gesetz und seine Strafen werden danach als Warnung vor der Schwere bestimmter Verbrechen verstanden – wir sollen daraus lernen und brauchen die genannten Strafen nicht praktizieren, so meinen jüdische Schriftgelehrte.
Allerdings ist es interessant, dass der moderne Staat Israel die Todesstrafe in seiner Gesetzgebung vorsieht.
5. Zusammenfassung
Die Bibel im AT bejaht die Todesstrafe, während das NT sie nicht ausdrücklich ausschließt.
Die christliche Tradition hat einschließlich der Reformation mit großer Mehrheit für die Todesstrafe gesprochen, erst im 20. Jh. wird sie von der Mehrheit der christlichen Theologen abgelehnt.
Das zentrale theologische Argument liegt in der Erlösung durch Kreuz und Auferstehung Jesu Christi: Wenn Christus unsere Schuld auf sich genommen hat und wenn Gott uns durch sein Kreuz und seine Auferstehung Vergebung und Erlösung schenkt, haben wir Menschen nicht das Recht, einen anderen Menschen zum Tode zu verurteilen. Wir nähmen ihm die Möglichkeit, dieses Geschenk Gottes anzunehmen.
Zur Ausgangsfrage: Die Todesstrafe – können Christen dafür eintreten?
Ein Christ kann durchaus für die Todesstrafe eintreten, und zwar aufgrund der biblischen und der theologischen Tradition. Wer das tut, muss sich aber mit sehr gewichtigen Argumenten auseinandersetzen, die auf dem Wort und dem Werk Christi begründet sind.
Die heutige allgemeine politische Auffassung im westlichen Kulturkreis drängt zur Ablehnung der Todesstrafe bis hin zu den Gremien der UNO. Maßgeblich dafür sind humanistische Argumente und das westliche Verständnis der Menschenrechte mit dem Recht auf Leben als dem höchsten Wert.
In Deutschland mit seiner nationalsozialistischen Geschichte gilt eine solche Ablehnung der Todesstrafe erst recht: Jeder Politiker, der sich für die Todesstrafe aussprechen würde, fände sich sofort in eine rechte Ecke gedrängt.
Ein Denkanstoß zum Abschluss
Wer mit guten christlichen Gründen die Todesstrafe ablehnt, sollte allerdings konsequent sein. Nicht nur das Leben eines Verbrechers verdient Schutz, sondern auch das Leben des schwächsten Gliedes unserer Gesellschaft: des ungeborenen Kindes im Mutterleib.
Hier wird in jedem Jahr hunderttausendfach die Todesstrafe praktiziert – ohne Strafandrohung für die Vollstrecker und mit Duldung der höchsten staatlichen Instanzen.
Das einzige „Verbrechen“ eines ungeborenen Menschen besteht darin, durch seine Existenz seine Eltern in einen Konflikt zu bringen.
Darauf steht heute in Deutschland die Todesstrafe, ausgesprochen durch die Mutter, nach einer Pflichtberatung u.a. durch evangelische Einrichtungen.
Wer sagt: Das darf man nicht vergleichen!, möge mir erklären, warum der Gesetzgeber in dem einen Fall die Tötung von Unschuldigen - der Ungeborenen - zulässt und im anderen Fall die Todesstrafe – bei erwiesener Schuld - verbietet.
Aus diesem Dilemma kann man nur versuchen, sich herauszuwinden, indem man den Ungeborenen das Lebensrecht abspricht – aber damit vertritt man eine brutale Ethik der Zweckmäßigkeit.
Oder man behauptet letzten Endes, dass in dem Konflikt zwischen dem Lebensrecht des Ungeborenen und den Interessen der Mutter bzw. der Eltern eine Notwehr-Situation entsteht, in der die Mutter/die Eltern sich gegen die Lebensinteressen eines Ungeborenen wehren dürfen. Aber auch diese Haltung, die im Grunde von maßgeblichen Teilen der evangelischen Kirche vertreten wird, ist absurd.
Wenn der entscheidende christliche Grundsatz der ist, dass Gott das Leben gibt und deshalb kein Mensch es nehmen darf, dann gilt dieser Grundsatz sowohl für das Leben eines brutalen Mörders wie für das Leben eines ungeborenen Kindes.
M.E. ist es konsequent, sowohl gegen die Todesstrafe einzutreten als auch gegen die straflose massenhafte Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib.
Die Kirche als ganze und die einzelnen Christen dürfen nicht schizophren argumentieren.
Die katholische Kirche spricht in dieser Frage konsequent und schlüssig, während die evangelischen Kirchen aus politischer Rücksichtnahme oder in Abhängigkeit vom Zeitgeist widersprüchlich argumentieren.
Wann wurde Martin Luther evangelisch?
Die Fragestellung setzt voraus, dass Martin Luther mehr als 30 Jahre seines Lebens gut katholisch war. Denn 1483, im Jahr seiner Geburt, gab es in Mittel- und Westeuropa als dominierende religiöse Institution nur die römisch-katholische Kirche unter dem Papst in Rom.
Alle Könige und Fürsten in Mittel- und Westeuropa gehörten zu dieser katholischen Kirche und damit genauso ihre Untertanen.
Die römisch-katholische Papstkirche war eine sehr einflussreiche Macht, obwohl der Lebenswandel einiger Päpste, Bischöfe und weiterer kirchlicher Amtsträger nicht als christlich und vorbildlich bezeichnet werden kann. Herausragendes Negativ-Beispiel ist Alexander Borgia, Papst Alexander VI., im 15. Jahrhundert. Dennoch prägte die Kirche den Alltag der Menschen in vielerlei Hinsicht.
Andersgläubige bzw. Reformbewegungen gab es schon vor Luther, aber sie wurden brutal unterdrückt, wie zum Beispiel die Waldenser (ab dem 12. Jahrhundert), die Katharer vom 12.-14. Jahrhundert vor allem in Südfrankreich, Italien, Spanien und Süddeutschland und die Hussiten in Böhmen (benannt nach dem Reformpriester Jan Hus, der 1415 beim Konstanzer Konzil auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde).
Es gab auch Reformbemühungen innerhalb einiger Klöster mit Blick auf die Glaubenspraxis. Ein Zentrum der Reformen war das Kloster Cluny in Südfrankreich, dazu kamen Reformversuche in den Orden der Franziskaner und der Benediktiner.
In der Gesellschaft, die allerdings ohne den Einfluss der Kirche nicht denkbar war, wuchs zum Beginn der Neuzeit die Bewegung der Humanisten, die ebenfalls Reformen innerhalb der Kirche forderten, etwa durch den berühmten Gelehrten Erasmus von Rotterdam, der ein Zeitgenosse Martin Luthers war.
Aber in den deutschsprachigen Ländern und in den meisten anderen Herrschaftsbereichen in Europa blieb der Alltag der Menschen bestimmt vom Einfluss der Kirche unter dem römischen Papst.
Christlich hieß römisch-katholisch
Martin Luther wurde von seinen Eltern christlich, d.h. katholisch, erzogen. Sehr gegenwärtig war in seiner Bergbau-Familie die Heilige Anna als Schutzpatronin der Bergleute.
Ab 1501 begann Martin Luther sein Studium in Erfurt, zunächst das Grundstudium, ab 1505 das Jura-Studium auf Wunsch seines Vaters.
Im Leben der Menschen war der Tod ständig im Bewusstsein, durch Kriege, die Pest und andere Krankheiten. Deshalb stellte sich für die Menschen die Frage nach Himmel oder Hölle: Was muss ich tun, um nach dem Tod zu Gott in den Himmel zu kommen und nicht in der Hölle schmoren zu müssen?
Für diese Ängste vieler Menschen bot die Kirche Hilfen und Lösungen an: die Sakramente, Wallfahrten, Bußleistungen und den Ablass. Dennoch waren viele Menschen unsicher im Blick auf die Gewissheit des ewigen Heils. Sie fragten: Reicht mein Tun aus oder bleibt für mich Angst vor der ewigen Verlorenheit bestehen?
Solche Ängste waren der Hintergrund für Martin Luthers Eintritt ins Kloster der Augustiner-Eremiten in Erfurt nach einem für ihn schockierenden Gewitter-Erlebnis am 2. Juli 1505.
Luther hatte als Mönch im Kloster große innere Nöte und verband sie mit der Frage: Was muss ich tun, damit Gott mir gnädig ist? Er lebte das Mönchtum intensiv aus und versuchte, alle Regeln und Vorschriften im Kloster im Übermaß zu erfüllen.
Seine Oberen im Orden erkannten seine Begabungen und bestimmten ihn zum Priesteramt und zum Theologiestudium, und zwar in dieser Reihenfolge. Im Jahr 1507 wurde er zum Priester geweiht und hielt seine erste Messe.
Bemerkenswert ist, dass man in dieser Zeit Priester werden konnte, ohne ein Theologiestudium abgeschlossen zu haben. Wesentlich für den Dienst eines Priesters war es, den Ablauf der lateinisch gehaltenen Messe zu beherrschen.
Die Wende durch die Bibel
Der Buchdruck war Mitte des 15. Jahrhunderts bereits erfunden worden, und die Klöster hatten eher eine Bibel in ihrem Besitz als andere Institutionen, ganz zu schweigen von „normalen“ Menschen, die die hohen Kosten für eine gedruckte Bibel kaum aufbringen konnten. Deshalb wurde Luther im Theologiestudium in Erfurt eine lateinische Bibel zur Verfügung gestellt, mit der er eine sehr umfassende Lektüre praktizierte und so zu einem herausragenden Kenner der Heiligen Schrift wurde.
Theologiestudenten lasen die lateinische Vulgata-Übersetzung, kaum eine der wenig qualitätvollen und schwer verständlichen bereits vorhandenen deutschen Übersetzungen.
Im Jahr 1510 erfolgte Luthers Reise (zu Fuß) nach Rom im Auftrag seines Mönchsordens, um im Vatikan innere Ordensangelegenheiten zu klären. Luther nutzte diese Gelegenheit, um in Rom einen Ablass für seinen verstorbenen Großvater zu erwerben. Offensichtlich hatte er zu diesem Zeitpunkt noch kein grundsätzliches Problem mit der Ablasslehre, die im religiösen Alltag der Menschen weit verbreitet war.
1512 wurde Luther Doktor der Theologie und Professor an der von Kurfürst Friedrich dem Weisen neugegründeten Universität in Wittenberg. Dort war er auch als Prediger und Seelsorger für die Bewohner der Stadt tätig.
In seinem Orden übernahm Luther immer mehr Verantwortung und stieg in Leitungsfunktionen auf. Luther gehörte zu der Fraktion der Reformer im Augustinerorden, aber sein Denken und Handeln war bis dahin gut katholisch, ohne eine grundsätzliche Kritik an den Inhalten und Strukturen der Kirche.
An der Universität hielt der neue Professor Vorlesungen in biblischer Theologie, die erste 1513-1515 über die Psalmen, danach folgten 1515-1517 Vorlesungen über den Römer- und den Galaterbrief.
Luther berichtete später, dass für ihn auch in Wittenberg Gewissensnöte und unbeantwortete theologische Fragen bestehen blieben. „Wie bekomme ich einen gnädigen Gott?“, so lautete die Grundfrage für ihn und für viele seiner Zeitgenossen. Die Antworten der Kirche auf solche Fragen reichten ihm nicht aus, um zur Gewissheit des ewigen Heils vor Gott zu finden.
Durch sein Bibelstudium erfolgte bei Martin Luther die „reformatorische Wende“ zu der Glaubenszuversicht, dass ein Mensch durch das Vertrauen auf Jesus Christus die Gnade Gottes zugesprochen bekommt und sie sich nicht durch sein eigenes Tun verdienen kann.
Worte des Apostels Paulus aus dem Römerbrief wurden für Luther entscheidend:
Römer 1,16 Denn ich schäme mich des Evangeliums nicht; denn es ist eine Kraft Gottes, die selig macht alle, die glauben, die Juden zuerst und ebenso die Griechen. 17 Denn darin wird offenbart die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, welche kommt aus Glauben in Glauben; wie geschrieben steht (Habakuk 2,4): »Der Gerechte wird aus Glauben leben.«
Römer 3,28 So halten wir nun dafür, dass der Mensch gerecht wird ohne des Gesetzes Werke, allein durch den Glauben.
Luther erkannte: Gerechtigkeit Gottes ist keine Eigenschaft Gottes, sondern Gott schenkt sie aus Gnade. Sie kann vom Menschen nicht durch gute Werke erworben werden, sondern nur durch das Vertrauen auf Jesus Christus.
Der Zeitpunkt dieser „reformatorischen Entdeckung“ ist ungewiss. In der theologischen Forschung geht eine „Frühdatierung“ von den Jahren 1513-1514 aus, dagegen die „Spätdatierung“ vom Jahr 1518, also erst nach der Veröffentlichung der 95 Thesen. Eindeutig zu entscheiden ist diese Frage nicht. Man kann aber annehmen, dass Martin Luthers Denken und Lehren an der Universität eine gewisse Entwicklung über einen längeren Zeitraum hinweg genommen hat, mit einem Durchbruch seiner Erkenntnis an einem bestimmten Zeitpunkt.
Streitthema Ablass
Parallel zu seinen befreienden Entdeckungen in der Bibel wurde Martin Luther mit dem Problem des Ablasshandels konfrontiert.
Der Ablass war eine Erfindung von Päpsten des Mittelalters und setzt die Unterscheidung von Sündenschuld und Sündenstrafe voraus. Die Sünde wird zwar nach römisch-katholischem Verständnis im Sakrament der Beichte vergeben, führt aber zu zeitlichen Strafen, die durch Bußleistungen getilgt werden müssen, sowohl im irdischen Leben als auch nach dem Tod im Fegefeuer. Der Ablass, der vom jeweiligen Papst ausgerufen und ausgeteilt wird, verringert die Dauer dieser Strafen im Fegefeuer.
Im Jahr 1095 rief Papst Urban II. anlässlich des ersten Kreuzzuges einen vollkommenen Ablass aus. Papst Gregor VIII. legte im Jahr 1187 fest, dass der Ablass auch durch Geld zu erwerben sei. Thomas von Aquin (1225-1274), der bedeutendste mittelalterliche Theologe, entwickelte die Ablasslehre vom Gnadenschatz der Verdienste Jesu Christi und der Heiligen, über den der Papst verfügen und ihn als Ablass den Gläubigen gewähren könne.
Im Jahr 1300 rief Papst Bonifaz VIII. den ersten vollständigen (Plenar-)Ablass aus, bei dem als Folge im Bewusstsein der Gläubigen der Unterschied von ewiger Sündenschuld und zeitlichen Sündenstrafen verschwamm.
1343 erklärte Papst Clemens VI. den „Gnadenschatz“ der Kirche, über den der Papst verfügen könne, zur offiziellen Lehre der Kirche. Seit 1476 konnte man Ablass auch für Verstorbene erwerben, um für sie die Zeit im Fegefeuer zu verkürzen.
Als im Jahr 1515 Papst Leo X. einen Ablass zur Finanzierung der Peterskirche in Rom ausrief und Kardinal Albrecht von Mainz und der Papst sich die Erträge aus dem Verkauf der Ablassbriefe teilten, wurde das Ablassgeschäft vor allem in den deutschen Fürstentümern intensiviert.
Berühmt wurde das dem Ablassprediger und Dominikanermönch Johannes Tetzel zugesprochene Motto: „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer in den Himmel springt“.
Kurfürst Friedrich der Weise hatte für sein Land Kursachsen die Ablasspredigten verboten. Aber im Nachbarland Brandenburg fand der Verkauf von Ablassbriefen statt, und Luthers Beichtkinder gingen über die Landesgrenze, kauften dort Ablass und verlangten dann in der Beichte – ohne echte Reue – Vergebung der Sünden und Erlass der Sündenstrafen, mit Berufung auf ihren Ablassbrief.
Dieser seelsorgliche und theologische Miss-Stand veranlasste Luther dazu, seine 95 Thesen „Zur Erklärung der Kraft des Ablasses“, zunächst auf lateinisch, zu formulieren. Luther hatte eigentlich eine akademische Disputation darüber beabsichtigt.
Die Thesen waren noch im kirchlichen Rahmen: Sie protestierten gegen einen Missbrauch und Missverständnisse der Ablasslehre und appellierten an den zuständigen Erzbischof und an den Papst, den Missbrauch abzustellen. Die 95 Thesen bildeten noch keine grundsätzliche Infragestellung der Ablasslehre. Aber es klingen in ihnen schon Anfänge eines evangelischen Verständnisses von Buße und Glauben an ohne die Vermittlung kirchlicher Instanzen und zusätzlich eine deutliche Kirchenkritik.
Im Ganzen kritisierte Martin Luther den Missbrauch des Ablasses aufgrund seiner biblisch begründeten Theologie.
Insofern bildet der Thesenanschlag am 31. Oktober 1517 an der Tür der Schlosskirche in Wittenberg und der briefliche Versand der Thesen an mehrere Bischöfe den Beginn einer Entwicklung, die schließlich zur Bildung der evangelischen Kirche führte.
Luther war Ende Oktober 1517 fast 34 Jahre alt.
Zuspitzung und Trennung
Entscheidend für diese Entwicklung hin zu einer evangelischen Kirche war das überwältigende Echo in der Öffentlichkeit und die scharfe Ablehnung der 95 Thesen durch die offizielle römisch-katholische Kirche. Erzbischof Albrecht von Magdeburg und Mainz hatte die Sache der römischen Kurie vorgelegt. Dort sah man vor allem eine Gefahr für die Autorität der Kirche und des Papstes und den Ablasshandel sowie die erwarteten Einnahmen.
Luther veröffentlichte nun weitere Schriften und spitzte den Konflikt zu, vor allem durch den „Sermon von Ablass und Gnade“ im Jahr 1518.
Im selben Jahr 1518 erfolgte das Verhör vor Kardinal Cajetan in Augsburg: Luther sollte seine Schriften widerrufen. Luther aber wollte über seine Erkenntnis disputieren und war in seiner Kritik am Ablass weitergegangen: Der Ablass sei Geldmacherei.
Luther appellierte an den Papst, diese Frage zu entscheiden.
Im Jahr 1519 fand die Leipziger Disputation mit dem Theologieprofessor Johann Eck statt. Luther formulierte: Auch Päpste und Konzilien können irren, die Autorität der Heiligen Schrift steht über allem.
Damit hatte er sich in den Augen Johann Ecks als Ketzer offenbart.
Im Jahr 1520 wurden Luthers Hauptschriften „Von den guten Werken“, „An den christlichen Adel deutscher Nation“, „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche“ und „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ veröffentlicht.
Luther bezeichnete nun den Papst als „Antichrist“, also als den im Neuen Testament vorhergesagten Widersacher Jesu Christi.
Im Dezember 1520 wurde die päpstliche Bannandrohungsbulle gegen Martin Luther (geschrieben in Rom im Juni 1520 unter dem Titel „Exsurge Domine“) in Deutschland veröffentlicht. Sie wurde von Luther in Wittenberg zusammen mit Büchern des Kanonischen Kirchenrechtes verbrannt, nachdem ihm vorher zu Ohren gekommen war, dass der päpstliche Gesandte Luthers Schriften verbrannt hatte.
Im Januar 1521 wurde die Bannbulle des Papstes gegen Luther erlassen, fand aber in Deutschland kaum noch Beachtung.
Im April 1521 sollte sich Luther auf dem Reichstag zu Worms in Gegenwart des neu gewählten Kaisers Karl V. für seine Schriften verantworten. Wieder wurde er ohne die Bereitschaft zu einer inhaltlichen Debatte nur dazu aufgefordert, zu widerrufen.
Aber Luther verweigerte den Widerruf unter Bezug auf sein Gewissen, das an die Heilige Schrift gebunden ist, mit den Worten „Hier stehe ich, ich kann nicht anders. Gott helfe mir. Amen“.
Kaiser Karl V. verhängte daraufhin am 26. Mai 1521 die Reichsacht gegen Martin Luther, so dass er nun durch Papst und Kaiser als „offenbarer Ketzer“ gebannt und für vogelfrei erklärt wurde.
Weil sein Landesfürst Friedrich der Weise von Sachsen ihn schützte und auf der Wartburg in Thüringen verbarg, konnte Luther dort seine Übersetzung des Neuen Testaments aus dem Griechischen und Lateinischen ins Deutsche beginnen und im Jahr 1522 noch auf der Wartburg abschließen und in den Druck geben.
Im Grunde war zu diesem Zeitpunkt die Trennung Luthers und seiner Anhänger von der römisch-katholischen Kirche unter dem Papst in Rom vollzogen.
Es folgten weitere markante Ereignisse, die die Trennung von Rom festigten und die Entwicklung hin zu einer eigenen evangelischen Kirche förderten:
1523 erfolgte die Auflösung des Augustiner-Klosters in Wittenberg;
1525 legte Luther die Mönchskutte ab und heiratete Katharina von Bora;
1530 wurde im „Augsburger Bekenntnis“ der Glaube der „Evangelischen“ vor dem Reichstag formuliert;
1542 erfolgte die Ordination des ersten evangelischen Bischofs Nikolaus von Amsdorf durch Luther selbst in Naumburg.
Damit wurde die „apostolische Sukzession“, die für die Weihe katholischer Priester und Bischöfe entscheidend ist, von Seiten der Anhänger Luthers abgebrochen und eine neue evangelische Kirche mit eigenen Strukturen und eigenen Leitungsfunktionen begründet, wesentlich geprägt von der Unterstützung und der Aufsicht der evangelischen Landesfürsten in Deutschland.
Wäre im Jahr 1517-1518, als Luther sich an seinen Bischof und an den Papst gewandt hatte, in der Ablassfrage die römische Kurie unter dem Papst auf Luthers Argumente eingegangen, hätte sich mit ihnen auseinandergesetzt und wäre zu biblisch-theologisch begründeten Reformen bereit gewesen, wäre die Entwicklung der christlichen Kirchen möglicherweise anders verlaufen.
Ablass – gibt es den heute noch?
Viele evangelische Christen glauben, das Thema „Ablass“ gehöre ausschließlich in die Reformationszeit und habe sich im 21. Jahrhundert durch viele Reformen in der katholischen Kirche und durch die ökumenische Annäherung zwischen den Konfessionen erledigt. Weil es Ablassprediger wie zu Martin Luthers Zeiten heute nicht mehr gibt und weil Ablassbriefe in katholischen Kirchen nicht mehr verkauft werden, meint man, das Thema sei aus der kirchlichen Wirklichkeit verschwunden.
Römisch-katholische Christen könnten es zwar besser wissen, aber sie vermeiden diesen Begriff lieber, weil sie an die Auswüchse des mittelalterlichen Ablasswesens nicht erinnert werden möchten.
Ein heikles Thema totzuschweigen hilft aber nicht weiter. Besser wäre es, die Realität zu erkennen und zu benennen. Die Realität bedeutet, dass die Lehre vom Ablass nach wie vor zur Wirklichkeit der römisch-katholischen Tradition gehört und auch im 21. Jahrhundert erstaunlich lebendig ist.
Ablässe gehören zum Verständnis der Sakramente in der römisch-katholischen Theologie.
Sakramente sind nach allgemeiner christlicher Auffassung besondere Zeichenhandlungen in den christlichen Kirchen, in denen das Wort Gottes mit einem sichtbaren und spürbaren Element bzw. Zeichen verbunden wird.
Nach evangelischer Auffassung hat Jesus Christus selbst die Sakramente Taufe und Abendmahl eingesetzt und es seinen Jüngern aufgetragen, sie durchzuführen.
Die Taufe wird begründet im sogenannten „Taufbefehl“ in Matth. 28, 18-20: Und Jesus trat herzu und sprach zu ihnen: Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.
Über die Einsetzung des Abendmahls berichtet zum Beispiel Lukas 22, 19-20: Und er nahm das Brot, dankte und brach's und gab's ihnen und sprach: Das ist mein Leib, der für euch gegeben wird; das tut zu meinem Gedächtnis. Desgleichen auch den Kelch nach dem Mahl und sprach: Dieser Kelch ist der neue Bund in meinem Blut, das für euch vergossen wird!
Aufgrund dieser Einsetzung durch Jesus Christus selbst gelten in der evangelischen Kirche nur Taufe und Abendmahl als Sakramente.
Die römisch-katholische Kirche kennt dagegen sieben Sakramente:
Diese sieben Sakramente werden nach römisch-katholischer Lehre als Gnadengaben von der Kirche verwaltet und an die Menschen weitergegeben und sollen die Menschen in ihrem Leben begleiten. Sie können nur durch einen geweihten Priester gespendet werden. Deshalb wird eine Teilnahme am evangelischen Abendmahl für Katholiken vom Vatikan nicht erlaubt und umgekehrt ist evangelischen Christen von Seiten der römisch-katholischen Kirche die Teilnahme an der Eucharistie nicht gestattet.
Zum Sakrament der Buße bzw. zur Beichtpraxis gehört der Ablass, der sich im Mittelalter in der römisch-katholischen Kirche entwickelt hat.
Er bedeutet den Erlass einer zeitlichen Strafe für Sünden, die hinsichtlich ihrer Schuld vor Gott in der Beichte bereits vergeben bzw. getilgt sind.
Die Unterscheidung Sündenschuld – Sündenstrafe im Sakrament der Buße besagt: Die Schuld vor Gott wird durch den Zuspruch der Vergebung (Absolution) in der Beichte getilgt. Der Sünder hat sich aber auch gegenüber der Kirche, der Gemeinschaft der Heiligen, schuldig gemacht. Deshalb sind noch zeitlich begrenzte Strafen für die Sünde abzubüßen: im irdischen Leben durch bestimmte Taten, und wenn dies nicht vollständig gelungen ist, nach dem Tod durch die Reinigung im Fegefeuer (heute bezeichnet als „Läuterungszustand“).
Erst nach dieser abschließenden Reinigung ist die Aufnahme in die himmlische Herrlichkeit möglich.
Ablässe können teilweise oder vollkommen von den Strafen im Fegefeuer befreien. Sie sind eine Art Gutschrift zur Verkürzung dieser zeitlich begrenzten Strafen. Sie können den Lebenden oder bereits Verstorbenen, die sich nach katholischem Glauben im Fegefeuer befinden, zugewendet werden.
Dieser Straf-Erlass erfolgt durch die Kirche, konkret durch den Papst, aufgrund der Vollmacht, die Christus seiner Kirche gegeben hat. Das meint:
Christus, Maria und die Heiligen haben durch ihre Werke und ihr Leiden einen „Schatz“ von Verdiensten angehäuft. Über diesen „Schatz“ kann die Kirche (in Gestalt des Papstes als „Stellvertreter Christi auf Erden“) verfügen und ihn den Gläubigen als Ablass von den Sündenstrafen zukommen lassen.
Gott allein weiß, wie groß die Menge der Strafen insgesamt und damit die Dauer der Zeit im Fegefeuer für den einzelnen Christen ist. Es gibt also für den Gläubigen trotz des Erwerbs von Ablässen keine Gewissheit, ob die Strafen durch die Ablässe vollständig abgebüßt sind. Zudem kommen im Leben ständig neue Sünden und damit neue Strafen dazu, auch dann, wenn man einen „vollkommenen Ablass“ (s. unten) erworben hat.
Zur Zeit der Kreuzzüge entstand der „Kreuzablass“, durch den für die Teilnehmer an Glaubenskriegen bzw. Kreuzzügen ein Erlass kirchlicher Bußstrafen ausgesprochen wurde. Seit dem 12. Jahrhundert konnten auch Christen, die nicht persönlich in den Krieg zogen, gegen eine Geldzahlung Ablass erwerben. So wurden die Ablässe zu einer wichtigen Einnahmequelle der Kirche.
Im Jahr 1300 wurde durch Papst Bonifaz VIII. der erste „Jubel-Ablass“ (vollkommener Ablass) ausgerufen. Er konnte durch eine Wallfahrt nach Rom erworben werden und war mit enormen Spenden der Gläubigen verbunden.
Später wurde der Erwerb von Ablassbriefen durch eine Geldzahlung eingeführt, für Lebende wie für Verstorbene. Das bedeutete, die geforderte Bußleistung zur Begleichung der Sündenstrafe mit Geld (Kauf eines Ablassbriefes) abzuleisten. Wer viel zahlte, bekam viele Tage Ablass im Fegefeuer in Aussicht gestellt.
Die Reformation Martin Luthers begann mit den 95 Thesen im Jahr 1517 als Protest gegen diese Praxis. Zunächst stellte Luther in seinen Thesen nicht den Ablass an sich in Frage, sondern appellierte an den Papst, die Auswüchse abzustellen und das Missverständnis zu verhindern, man könne sich durch eine Geldzahlung die Seligkeit bei Gott erkaufen. Im Laufe der Reformationsgeschichte wurde aber der Ablass und die dahinterstehende Lehre von den Reformatoren grundsätzlich abgelehnt. Für evangelische Christen ist „allein der Glaube“ an die Gnade Jesu Christi entscheidend. Die katholische Ablasslehre und das damit zusammenhängende Verständnis von Buße und Fegefeuer widersprechen fundamental der evangelischen Auffassung von Gnade und Glaube.
Bis heute hat die katholische Kirche die Lehre vom Ablass beibehalten und nur in der praktischen Handhabung Korrekturen durchgeführt, weil es keinen Verkauf von Ablassbriefen mehr gibt. Der Ablass an sich besteht aber nach wie vor.
Papst Johannes Paul II. hatte durch seine Schrift „Incarnationis mysterium“ für das Jahr 2000 den letzten vollkommenen Ablass ausgerufen.
Papst Benedikt XVI. hatte für die Teilnahme am Weltjugendtag in Köln im Jahr 2005 einen besonderen Ablass bestimmt.
Papst Franziskus stellt für das „Heilige Jahr“ 2025 einen Jubiläumsablass in Aussicht.
Nach der Meldung von „www.katholisch.de“ vom 13. Mai 2024 können Ablässe nicht nur in Rom erlangt werden, sondern auch an vielen anderen Orten auf der ganzen Welt. Ausnahmsweise können auch zwei Ablässe an einem Tag erlangt werden, der zweite Ablass gilt aber nur zugunsten von Verstorbenen.
Die kirchlichen Normen betonen, dass Papst Franziskus den Ablass als Geschenk der Barmherzigkeit Gottes hoch schätzt. "Nach dem Willen des Papstes will daher, auch anlässlich des Ordentlichen Jubiläums 2025, dieses 'Gericht der Barmherzigkeit', dessen Aufgabe es ist, über alles zu verfügen, was die Gewährung und den Gebrauch des Ablasses betrifft, die Herzen der Gläubigen anspornen, den frommen Wunsch zu hegen und zu nähren, den Ablass als Gnadengeschenk zu erhalten" (so „katholisch.de“).
Für die Erlangung eines Jubiläumsablasses gelten die allgemeinen Ablass-Bedingungen: Der Empfänger muss getauft und nicht exkommuniziert sein sowie im Stand der Gnade sein, also schwere Sünden gebeichtet und sich von seiner Sünde losgesagt haben. Außerdem muss er die Eucharistie empfangen.
Der Jubiläumsablass 2025 wird gewährt für Gläubige, die als "Pilger der Hoffnung" an einer Wallfahrt zu Stätten des Jubiläums in Rom, im Heiligen Land oder zu Kathedralkirchen und vom Ortsbischof bestimmten Kirchen teilnehmen, außerdem für den "frommen Besuch heiliger Stätten" in Rom und an anderen Orten in der Welt sowie durch Werke der Barmherzigkeit und der Buße.
Als Werk der Buße zählt unter anderem ein Tag des Verzichts auf "sinnlose Ablenkungen (reale, aber auch virtuelle, die z.B. durch die Medien und die sozialen Netzwerke hervorgerufen werden)“.
Gläubige, die aus schwerwiegenden Gründen keine heiligen Stätten aufsuchen können, etwa aufgrund von klösterlicher Klausur, Alter, Krankheit, Haft oder dienstlichen Verpflichtungen in der Pflege, können den Ablass auch im persönlichen Gebet erlangen.
Im normalen katholischen Alltag außerhalb eines „Heiligen Jahres“ können Ablässe für den Besuch der Messe, die Teilnahme an der Kommunion, Gebete zu Maria und andere Gebete, den Besuch bestimmter „Ablasskirchen“ u.a. erworben werden.
Für Verstorbene kann man zum Beispiel mit Hilfe eines Gebetszettels Ablass erwerben, auf dem vermerkt ist: „100 Tage Ablass nach Meinung des Hl. Vaters“. Das bedeutet: Wer dieses abgedruckte Gebet für den Verstorbenen betet, verschafft ihm 100 Tage Nachlass von der Zeit, die er als Strafe für seine Sünden im Fegefeuer verbringen muss.
Bestellte und bezahlte Seelenmessen für Verstorbene gewähren ebenfalls einen hohen Ablass.
Heute werden zwar in der katholischen Kirche keine Ablassbriefe mehr verkauft wie zur Zeit Martin Luthers, aber bis heute kann der Ablass – neben vielen anderen Handlungen – auch durch Spenden für bestimmte Zwecke erworben werden.
Insgesamt sollen nach römisch-katholischem Verständnis die Gläubigen durch den Ablass zu Werken der Frömmigkeit, der Buße und der Liebe angespornt werden.
Evangelische Christen weisen zu diesem Thema nachdrücklich darauf hin, dass es in der Bibel keine Begründung für die Ablasslehre der römisch-katholischen Kirche gibt. Auch die Geschichte vom reichen Mann und vom armen Lazarus in Lukas 16, 19ff kann nicht als Nachweis für die oben dargestellte Lehre vom Fegefeuer und vom Ablass angeführt werden.
Entscheidend ist die Aussage in Römer 3, 28: „So halten wir nun dafür, dass der Mensch gerecht wird ohne des Gesetzes Werke, allein durch den Glauben.“
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